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Urlaub in den Alpen: Unterkünfte öffnen, Quarantäne fällt weg

Endlich wieder Urlaub in den Bergen! Nach sieben Monaten ohne Urlaubsgäste startet der Tourismus ab Pfingsten endlich wieder durch. So öffnen nach der Schweiz auch in Bayern, Österreich und Italien die Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze. Fast überall fällt zudem in den nächsten Tagen die Quarantänepflicht bei der Ein- und Rückreise weg, sodass nur noch ein negativer Coronatest und eine Online-Registrierung notwendig ist.

Wir haben mal aufgelistet, wie der Öffnungsplan in den einzelnen Ländern aussieht und auf welche Coronaregeln man sich vor Ort einstellen muss.

Österreich: Unterkünfte ab 19. Mai geöffnet

Umfangreich und flächendeckend sind die Lockerungen, die ab 19. Mai in Österreich gelten. Während der Handel ohnehin schon länger wieder komplett geöffnet ist, kommen ab Mittwoch auch sämtliche Unterkünfte samt Wellnessbereiche, Innen- und Außenbereiche von Restaurants (von 5 bis 22 Uhr) sowie Kultur- und Freizeitbetriebe hinzu. Seilbahnen starten ebenfalls vielerorts ab Pfingsten in den Sommerbetrieb, wobei die Lifte in Österreich ohnehin schon seit Weihnachten wieder öffnen dürfen. Dies alles unter Voraussetzung von Hygienekonzepten und Maskenpflicht natürlich.

Zutrittsregel und Registrierung

Der Zutritt zu Hotels, Restaurants und auch Freizeiteinrichtungen orientiert sich in Österreich an der 3-G-Regel: Jeder Besucher muss entweder getestet, genesen oder geimpft sein. Negative Schnelltests gelten 48 Stunden, PCR-Tests 72 Stunden. Das heißt auch Hotelgäste müssen sich alle 48 Stunden vor Ort testen, wenn sie die Restaurants oder den Wellnessbereich der Unterkunft nutzen. Einfacher ist es da für geimpfte Personen: So sind diese bereits 22 Tage nach der ersten Impfung von der Testpflicht befreit.

Neben der 3-G-Regel gilt für Unterkünfte, Restaurants und Veranstaltungsorte zusätzlich auch eine Registrierungspflicht, wenn man sich länger als 15 Minuten dort aufhält (Handel ausgenommen). Erhoben werden zur Kontaktverfolgung Name, Telefonnummer und fallweise auch E-Mail-Adresse.

>> Umfangreiche Infos zu den Regeln in Unterkünften und Gastronomie

Einreise und Ausreise

Im großen Stil wird die Einreise nach Österreich ab dem 19. Mai gelockert. Die Quarantänepflicht fällt bis auf wenige Virusmutationsgebiete komplett weg. Für den Grenzübetritt unter anderem aus Deutschland gilt dann ausschließlich die 3-G-Regel sowie die Registrierungspflicht (Formular). Bereits seit 13. März ist der Grenzübertritt im Rahmen des "Kleinen Grenzverkehrs" zwischen Bayern und Österreich ohne Quarantäne möglich. Auch hier ist dann nur ein Nachweis über Testung, Impfung oder Genesung nötig.

>> Aktuelle Infos zur Einreise nach Österreich

>> Aktuelle Infos zur Rückreise nach Deutschland

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Bayern: Nur in Regionen mit Inzidenz unter 100

Endlich wieder Urlaub machen, das geht ab 21. Mai auch in Bayern. Ab diesem Tag dürfen im Freistaat Unterkünfte, Außengastronomie, Seilbahnen und weitere Freizeiteinrichtungen wieder öffnen. Allerdings nicht flächendeckend, sondern nur unter folgender Voraussetzung: Die 7-Tage-Inzidenz muss stabil unter 100 liegen. Das heißt fünf Tage in Folge. Weitere drei Tage später kann dann geöffnet werden. Aber: Liegt die Region dann wieder drei Tage über 100, greift die Notbremse und alles ist wieder dicht. Keine einfache Situation für die Hotel- und Gaststättenbetriebe im Freistaat.

>> Aktuelle Inzidenz-Werte für alle bayerischen Städte und Landkreise

Testpflicht für Gäste

Wer in einer bayerischen Unterkunft eincheckt, der muss einen negativen Coronatest vorlegen. Ausnahmen gibt es jedoch für Kinder bis sechs Jahren, vollständig Geimpfte sowie Genesene. Hotels und Pensionen dürfen ihre Gäste sowohl im Außen- als auch im Innenbereich bis 22 Uhr bewirten. Außerdem ist es erlaubt den Wellness- und Fitnessbereich zu öffnen. Auch Freibäder sollen in Regionen mit einer Inzidenz unter 100 ab Pfingsten wieder Besucher empfangen. Aber auch hier nur mit Test wie auch bei der Fahrt mit den Seilbahnen. Die FFP2-Maske ist in vielen Bereichen Pflicht in Bayern und muss immer mitgenommen werden.

>> Mehr Infos zur aktuellen Situation in Bayern

Unterschiedliche Regelungen in Deutschland

Während in Bayern, Schleswig-Holstein und auch Rheinland-Pfalz der Tourismus in den nächsten Tagen offensiv gestartet wird, sind andere Bundesländern in Deutschland noch deutlich zurückhaltender. So gibt es beispielsweise in Baden-Württemberg bisher noch keine Aussagen zu Lockerungen. Auch Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen wollen frühestens ab Juni für Gäste aus allen Bundesländern öffnen.

Italien: Quarantänepflicht fällt am 15. Mai

Die Hotels in Italien sind bereits wieder geöffnet und ab Samstag, 15. Mai, ist auch das Passieren der Grenzen kein Problem mehr. Denn dann ist sowohl für Einreisende als auch für Rückreisende nach Deutschland keine Quarantäne mehr nötig. Stattdessen genügt ein Nachweis über einen Negativtest, eine vollständige Impfung oder eine Genesung. Auch Restaurants haben in Regionen mit niedrigen Inzidenzen, darunter Südtirol, längst wieder geöffnet, ebenso wie der Handel und Seilbahnen. Besucher sollten aber die landesweite Ausgangssperre von 5 bis 22 Uhr beachten sowie die strenge Maskenpflicht in vielen Bereichen. 

Zutritt mit dem Grünen Pass

Um in Unterkünfte einchecken und Innenräume der Gastronomie nutzen zu können, benötigt man in Italien einen Grünen Pass/Corona Pass (ab 6 Jahren). Dieser sagt aus, dass man entweder einen negativen Test gemacht hat (Antigen- oder PCR-Test max 72h alt), vollständig geimpft ist oder in den letzten sechs Monaten eine Corona-infektion hatte. Entsprechende Dokumente sind mitzuführen oder innerhalb von 24 Stunden nachzureichen. Im Gegensatz zu Österreich muss nach dem Check-in in Südtirol kein weiterer Test-Nachweis für die Nutzung von hoteleigenen Einrichtungen erbracht werden. Anders ist dies, wenn man öffentliche Räumlichkeiten außerhalb besucht, also Restaurants, Museen, Theater oder auch Konzerte.

>> Mehr Infos zu den Regelungen in Unterkünften

Schweiz: Zwei deutsche Bundesländer weiterhin auf Risikoliste

Die meisten Unterkünfte in der Schweiz sind unter strikter Einhaltung der Schutzkonzepte geöffnet. Im Gegensatz zu allen anderen Alpenländern hat man den Tourismus in der Schweiz während der zweiten und dritten Coronawelle nie ganz eingestellt, sondern nur reduziert. Restaurants waren zwar zwischenzeitlich im Frühjahr mal geschlossen, dürfen aber seit einigen Wochen im Außenbereich wieder öffnen. Für Hotelgäste ist dies natürlich auch im Innenraum erlaubt. Es gilt überall eine Sitzpflicht und die Kontaktdaten werden erfasst.

Für Hotelgäste sind auch die Wellnessbereiche geöffnet. In öffentlichen Thermen und Wellnessanlagen gilt dies aber nur für die Außenbereiche. Urlauber in der Schweiz können sich außerdem über geöffnete Seilbahnen, Zoos, Museen und Freizeiteinrichtungen freuen. Beachten muss man dabei aber überall den Mindestabstand und die ausgeschriebene Maskenpflicht. Einen negativen Test benötigt man in der Schweiz weder zum Einchecken im Hotel noch für den Besuch von Ausflugszielen oder Restaurants.

>> Überblick Schweiz: Wo ist was und wann offen?

Einreise teilweise weiterhin mit Quarantäne

Während die Rückreise aus der Schweiz für Deutsche mittlerweile vereinfacht wurde und die Quarantänepflicht wegfällt, ist es bei der Einreise etwas komplizierter. Das Wichtigste vorweg: Wer nicht auf der Risikoliste der Schweiz steht, der kann mit dem Auto ohne Test, Formular oder Quarantäne jederzeit einreisen. Lediglich für Bus, Bahn oder Schiff benötigt man ein Einreiseformular und fürs Flugzeug auch einen negativen Test. Wer aus einem Risikoland kommt, den erwartet aber immer das volle Programm mit Formular, Test und Quarantäne. Aktuell stehen die deutschen Bundesländer Sachsen und Thüringen auf der Risikoliste sowie die österreichischen Bundesländer Salzburg und Oberösterreich.

>> Umfangreiche Infos zur Einreise in die Schweiz (mit Risikoliste)

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Als Redakteurin bei Skigebiete-Test habe ich mein Hobby zum Beruf gemacht: Seit 2016 bin ich leitend für den Content auf Deutschlands größtem Wintersportportal zuständig. Die Berge faszinieren mich seit jeher und auf Skiern stand ich zum ersten Mal im Kindergarten. Falls ihr Fragen oder Anregungen zu Skigebiete-Test oder unserem Sommerportal TouriSpo habt, könnt ihr mich jederzeit... Mehr erfahren
aktualisiert am 25 May 2021

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