Mit strengen Regeln in eine sichere Wintersaison: Die österreichische Regierung hat frühzeitig Maßnahmen für die neue Skisaison präsentiert. Die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) gilt im Winter nicht nur für Gäste in der Gastronomie und Hotellerie, sondern auch bei der Nutzung der Skilifte. In geschlossenen Seilbahnen und Räumen müssen Wintersportler zudem die FFP2-Maskenpflicht einhalten. Dafür wird Après-Ski unter Auflagen wieder möglich sein.
"Unbeschwerter Winterurlaub nur für Geimpfte"
Als erste Alpenrepublik hat Österreich am Montag, 20. September 2021, seine Spielregeln für den anstehenden Winter präsentiert. So gilt ab dem Start der Skisaison nicht nur in Hotels und Restaurants die 3G-Regel, sondern auch in allen Seilbahnen. Der Wintersportler ab 12 Jahren muss also geimpft, genesen oder getestet sein (PCR 72h oder Antigen 24h) und den entsprechenden Nachweis mit sich führen.
Tourismusministerin Elisabeth Köstinger warb in diesem Zusammenhang noch einmal mit Nachdruck für die Impfung: "Wer einen sicheren und unbeschwerten Winterurlaub genießen will, der sollte sich impfen lassen."
Neben der 3G-Regel gilt bereits seit 15. September in Seilbahnbetrieben eine verschärfte Maskenpflicht. So müssen Besucher ab 14 Jahren in geschlossenen Räumen und Kabinen (Gondel, Sessel mit Haube) eine FFP2-Maske tragen. Für Kinder zwischen 7 und 13 Jahren reicht noch ein Mund-Nasen-Schutz, jüngere Kinder sind von der Maskenpflicht befreit.
Keine Abstandsregeln mehr
Die neuen Skigebietsregeln bringen für den Winter auch so manchen Vorteil mit sich: So soll es im Winter keine Kapazitätsbeschränkungen mehr geben und auch auf Abstandsregeln wird verzichtet. Lange Warteschlangen vor den Seilbahnen sollen so gar nicht erst aufkommen.
Etwas unklar ist aber noch, wer den 3G-Nachweis kontrolliert. Laut Vorgabe des Tourismusministeriums sollen dies die Bergbahnen beim Ticketverkauf prüfen. An einer praktikablen Lösung für Besucher und Betreiber wird aber noch gearbeitet. Zudem müssen die Besucher den Nachweis stets mitführen und bei stichprobenartigen Kontrollen vorzeigen. Dass diese Kontrollen von Polizei und Gesundheitsbehörden durchgeführt werden müssen, darauf beharrte am Montag Tirols Landeshauptmann Günther Platter. Für die Seilbahnwirtschaft sei es nicht möglich, in erster Linie die 3G-Nachweise zu kontrollieren.
Après-Ski wieder erlaubt
In Sachen Après-Ski wird es im kommenden Winter kein generelles Verbot mehr geben. Stattdessen gelten dieselben Regeln wie für die Nachtgastronomie, die in Österreich bereits seit Juli wieder geöffnet hat. Der Zutritt unterliegt dabei strengen Auflagen, die sich am Dreistufenplan Österreichs orientieren.
In der derzeit gültigen Stufe 1 müssen Gäste einen aktuellen PCR-Test, einen Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis vorweisen. Ein Antikörpernachweis oder Antigentest ist nicht ausreichend. Steigt die Auslastung der Intensivbetten über ein bestimmtes Level, dann wird in Après-Ski-Lokalen nur noch die 2G-Regel gelten, sodass dort nur noch Geimpfte und Genesene feiern dürfen.
Damit von ungeimpften Mitarbeitern in den Lokalen keine Gefahr ausgeht, werden sie zum Tragen von FFP2-Masken verpflichtet und müssen sich mindestens 3 Mal pro Woche einem PCR-Test unterziehen.
Update 7.11.2021: Aufgrund von rasant steigenden Infektionszahlen in Österreich wird die 3G-Regelung übersprungen und ab 15. November 2021 eine 2G-Regelung für alle Skilifte eingeführt. Bereits ab 8. November sind in Hotels und Restaurants nur noch Geimpfte und Genesene zugelassen. Mehr Infos im neuen Artikel:
Hallo Andy. Für Kinder unter 12 Jahren benötigt man keinen 3G-Nachweis. Also auch keinen Test. Mund-Nasen-Schutz gilt ab 6 Jahren. Bei den ganz Kleinen ist keiner notwendig.